Der Reisevertrag

Durch den Reisevertrag wird der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reisenden eine Gesamtheit von Reiseleistungen zu erbringen. Der Reisende ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter den vereinbarten Reisepreis zu zahlen; § 651a BGB.

Der Reisevertrag kommt durch Angebot und Annahme zu Stande. Ein vom Reiseveranstalter ausgegebener Reiseprospekt beinhaltet rechtlich noch kein Angebot, sondern lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Insoweit ist die Buchung der Reise durch den Reisenden regelmäßig nur Vertragsangebot. Der Reiseveranstalter kann das Angebot des Reisenden jederzeit ablehnen.

Nimmt der Reiseveranstalter den Vertrag an und weichen Reisebestätigung und Reiseanmeldung inhaltlich voneinander ab, so handelt es sich bei der Reisebestätigung um ein neues Angebot. Durch Zahlung des Reisepreises oder Antritt der Reise wird das neue Angebot angenommen.

Insoweit sollte unmittelbar nach Erhalt der Reisebestätigung diese grundsätzlich auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft und ggf. auf eine Änderung der Reisebestätigung hingewirkt werden.