Fluggastrechte in der Praxis

Verspätung (>3h), Annullierung oder Nichtbeförderung

VO (EG) Nr. 261/2004
Entfernungsabhängige Pauschale (250, 400 oder 600)
Ausnahme: Außergewöhnliche Umstände bei Verspätung oder Annullierung; gilt nicht bei Beförderungsverweigerung
Kürzungen um 50% bei geringeren Verspätungen möglich
Hinzu kommen Unterstützungsleistungen und Betreuungsleistungen
Montrealer Übereinkommen
Konkreter Verspätungsschaden (bis etwa Euro 5300 / Anrechnung der Pauschale)
Mehrkosten eines Ersatzfluges
Kosten für Unterkunft / Verpflegung
Verdienstausfall

Reisegepäckschäden

Montrealer Übereinkommen
Angemessene Ersatzbeschaffung bei Verzögerung
Zeitwertersatz bei Verlust oder Zerstörung
Haftungshöchstsumme bei etwa Euro 1260,00
Beschädigungen und Verspätungen sind unverzüglich anzuzeigen (Frist)