Fluggastrechte in der Praxis

Übersicht

Verspätung (>3h), Annullierung oder Nichtbeförderung

VO (EG) Nr. 261/2004
Entfernungsabhängige Pauschale (250, 400 oder 600)
Ausnahme: Außergewöhnliche Umstände bei Verspätung oder Annullierung; gilt nicht bei Beförderungsverweigerung
Kürzungen um 50% bei geringeren Verspätungen möglich
Hinzu kommen Unterstützungsleistungen und Betreuungsleistungen
Montrealer Übereinkommen (Verspätung)
Konkreter Verspätungsschaden (bis etwa Euro 5300 / Anrechnung der Pauschale)
Mehrkosten eines Ersatzfluges
Kosten für Unterkunft / Verpflegung
Verdienstausfall
Nationales Recht
Bei Unanwendbarkeit der übrigen Vorschriften

Reisegepäckschäden

Montrealer Übereinkommen
Angemessene Ersatzbeschaffung bei Verzögerung
Zeitwertersatz bei Verlust oder Zerstörung
Haftungshöchstsumme bei etwa Euro 1260,00
Beschädigungen und Verspätungen sind unverzüglich anzuzeigen (Frist)