Ferienhausvertrag

Obwohl beim Ferienhausvertrag keine Gesamtheit von Reiseleistungen geschuldet ist, wendet die Rechtsprechung gleichwohl die reisevertraglichen Regelungen auf den Ferienhausvertrag analog an und zwar genau dann, wenn der Eigentümer in den Hintergrund rückt und ein Anbieter katalogmäßig – wie bei Pauschalreisen üblich – als Unternehmen für seine Ferienhäuser wirbt.

Entsprechend kann der Reise bei vorgefundenen Mängeln den Reisepreis mindern, bei erheblichen Mängeln gar kündigen und Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit beanspruchen.

Die rechtzeitge Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt ist unerlässlich.