Grundlegende Entscheidungen des BGH

BGH RRa 2005, 57ff.

Reisen sind keine Wahl-/ Gattungsschulden des Reiseveranstalters. Wird die Reise überbucht und tritt der Reisende die Reise nicht an, so ist die Reise vereitelt und der Reisende hat Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden. Dieser Anspruch orientiert sich am Gesamtreisepreis.

Anmerkung: Vor Absage der Reise sollte in jedem Fall Rechtsrat eingeholt werden. Nicht alle Instanzgerichte folgen der Entscheidung des BGH.

BGH Urteil vom 15.07.2008 X ZR 93/07

Ein schwerer Mangel führt nicht nur zu einer schematischen Minderung für die Dauer der Beeinträchtigung. Auch ein spät auftretender Mangel kann den Zweck der Reise derart beeinträchtigen, dass diese im Ergebnis nutzlos erscheint.

BGH Urteil vom 26.05.2010 Az.: Xa ZR 124/09

Zur Anspruchsberechtigung (Aktivlegitimation) bei Pauschalreisen