Reise Check Karte des BMELV
Das Bundesministerium für Ernäherung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat im Juli 2010 eine “Reise Check Karte” mit den wichtigsten Reiserechten herausgegeben.
Dies ist grundsätzlich zu begrüßen.
Allerdings werden nur Fluggastrechte oder Rechte bei Bahnbeförderung dem Reisenden näher gebracht. Die Check Karte enthält leider keine Anbagen zu den Rechten und Pflichten des Pauschalreisenden. Insbesondere über die kurzen Auschlussfristen nach § 651g BGB wird der Reisende nicht aufgeklärt.
Rechtsrat bleibt unerlässlich.





